Bewertung Wohnbaugenossenschaft Sonnenhof
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Wohnbaugenossenschaft Sonnenhof in Stetten (AG) wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Wohnbaugenossenschaft Sonnenhof
Die Genossenschaft bezweckt die Wohnbedürfnisse ihrer Mitglieder in geeigneter Weise zu befriedigen. Insbesondere ist ihnen die Möglichkeit zum Erwerb eines Wohneigentums zu verschaffen. Sie kann Wohnobjekte auch vermieten. Zu diesem Zwecke kann sie Liegenschaften und Baurechte erwerben, Überbauungen und Umbauten durchführen und sich an Unternehmungen beteiligen. Die Überlassung der Wohnobjekte an die Mitglieder erfolgt zu möglichst günstigen Bedingungen. Die Genossenschaft steht den Käufern/Mietern ihrer Überbauungen auch mit Dienstleistungen wie Information, Vermittlung von Verkäufern von Wohnobjekten, Verwaltung von Stockwerkeigentumsgemeinschaften oder Beratung jener Verwaltung zur Verfügung. Sie kann solche Beratungstätigkeiten auch zugunsten von Nicht-Genossenschaftern erbringen.