Bewertung Bündner Kunstsammlung (BKS)
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Bündner Kunstsammlung (BKS) in Chur wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Bündner Kunstsammlung (BKS)
Den Inhalt der BKS zu einem bleibenden Denkmal der Kunst und der Kunstbestrebungen in unserem Lande zu gestalten und das Bündner Kunstmuseum als bleibende Stätte für die Kunstsammlung und die Darstellung von Kunst und Kunstschaffenden von Bedeutung für Graubünden zu erhalten, indem die Stiftung entsprechend den jeweils verfügbaren Mitteln den Bestand der Sammlung vermehrt. Nach den zeitgemässen Erkenntnissen der Kunstwissenschaft die Bestände erhält und unterhält. Die Bestände nach Massgabe der räumlichen und technischen Möglichkeiten und Bedürfnisse der Öffentlichkeit in Ausstellungen und durch Publikationen bekannt für Wissenschaft und Lehre zugänglich macht und erfasst. Die Sammlung durch geeignete Veranstaltungen bekanntmacht. Sich an andern kulturellen Veranstaltungen beteiligt oder solche durchführt. Kunstgegenstände, die in fremdem Eigentum bleiben, als Leihgaben auf Dauer oder auf Zeit entgegennimmt und, wo es die Verhältnisse rechtfertigen, eigene Kunstgegenstände ausleiht.