Bewertung HOCH Health Ostschweiz
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für HOCH Health Ostschweiz in St. Gallen wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über HOCH Health Ostschweiz
Der Spitalverbund trägt insbesondere bei zur bedarfsgerechten Spitalversorgung; zur Notfallversorgung bei Krankheit und Unfall; zur Aus- und Weiterbildung in den Berufen des Gesundheitswesens; zur universitären Lehre; zur Forschung. Der Spitalverbund kann zusätzlich zum Leistungsauftrag nach Art. 10 des Gesetzes über die Spitalplanung und -finanzierung vom 31. Januar 2012 weitere Leistungen mit Bezug zur Gesundheitsversorgung anbieten, soweit die Erfüllung des Leistungsauftrags und die langfristige Gesundheitsversorgung nicht beeinträchtigt werden. Der Spitalverbund kann insbesondere Gesundheits- oder Notfallzentren betreiben sowie ambulante Leistungen innerhalb und ausserhalb der Spitalinfrastruktur anbieten. Der Betrieb von Gesundheits- oder Notfallzentren richtet sich nach dem Gesundheitsgesetz vom 28. Juni 1979.