Bewertung JUST Stiftung
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Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für JUST Stiftung in Walzenhausen wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über JUST Stiftung
Die Stiftung bezweckt: a) die Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung der Region Ostschweiz durch Zuwendungen an bestehende und neu zu gründende Gesellschaften in dieser Region, insbesondere im Bereiche des Direktverkaufs b) die Unterstützung der kulturellen und wirtschaftlichen Entwicklung der Region Ostschweiz, insbesondere von Walzenhausen/AR c) das Sponsoring von talentierten Sportlern und Künstlern aus der Ostschweiz und speziell aus Walzenhausen d) die Zuwendung von finanziellen Mitteln an karitative Institutionen mit Wirkungskreis in der Ostschweiz. Um insbesondere den in lit. a) erwähnten Hauptzweck zu verwirklichen, kann die Stiftung Beteiligungen an Gesellschaften (nachstehend JUST-Gesellschaften) halten, welche in direktem oder indirektem Zusammenhang mit dem Gründer der JUST-Gruppe, Ulrich Jüstrich, von Berneck/SG und Walzenhausen/AR, geb. am 13.02.1903, gest. am 03.12.1985, stehen. Solche Beteiligungen dürfen nur veräussert werden, wenn die Mehrheit der übrigen Aktionäre der JUST-Gesellschaften einem Verkauf ebenfalls zustimmt. Sofern die Mehrheit der übrigen Aktionäre der JUST-Gesellschaften beschliesst, einzelne JUST-Gesellschaften oder die ganze JUST-Gruppe teilweise oder vollständig an der Börse kotieren zu lassen oder auf eine andere Art zu veräussern (Trade-sale, Asset-deal, Liquidation, etc.), so hat auch die JUST Stiftung ihre Beteiligungen einzubringen. Die Stiftung übt keinen Einfluss auf die operative Tätigkeit der JUST-Gesellschaften aus; vorbehalten bleibt das Mitwirkungsrecht bei der personellen Besetzung der Verwaltungsräte und der Revisionsstelle.









