Bewertung Hilti Pensionskasse


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Hiermit versichere ich, dass diese Unternehmensbewertung auf meiner persönlichen Erfahrung basiert. Das Verfassen von Bewertungen, welche nicht der Wahrheit entsprechen, ist nicht zulässig. Des Weiteren stehe ich nicht im Arbeitsverhältnis mit dem bewerteten Unternehmen. Ich akzeptiere die AGB.






Die Konsumentenbewertung für Hilti Pensionskasse in Buchs (SG) wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.


Über Hilti Pensionskasse

Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und des liechtensteinischen BPVG und ihrer Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen der Stifterfirma und mit dieser wirtschaftlich und/oder finanziell eng verbundenen Unternehmen, sowie für deren Angehörige und Hinterlassene gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Zu diesem Kreisgehören insbesondere die Martin Hilti Familien-Treuhänderschaft, sowie jeder Begünstigte (inklusive ihre Hinterbliebenen) der Martin Hilti Familien-Treuhänderschaft, die Hilti Befestigungstechnik AG, Buchs und die Hilti (Schweiz) AG, Adliswil. Des Weiteren gelten als verbundene Unternehmen im Sinne dieser Bestimmung die Hilti Foundation, Schaan, die Hilti Family Foundation Liechtenstein, Schaan, die Hilti Art Foundation, Schaan und die Ursula Zindel-Hilti Foundation, Schaan. Bevor ein weiteres verbundenes Unternehmen aufgenommen werden kann, hat der Stiftungsrat hierüber zu entscheiden, insbesondere hinsichtlich der Einhaltung des Stiftungszwecks. Der Anschluss von verbundenen Unternehmen erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen wie bei Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit.Der Stiftungszweck kann erfüllt werden durch eine autonome Pensionskasse, wenn die versicherungstechnischen Voraussetzungen dafür erfüllt sind; durch Versicherungsverträge, wobei die Stiftung Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss; durch eine Altersspareinrichtung mit ergänzender Risikoversicherung. Die Stiftung kann Beiträge, Leistungen oder Versicherungsprämien an andere steuerbefreite Vorsorgeeinrichtungen erbringen, die zugunsten der Destinatäre bestehen.

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