Bewertung HUBER+SUHNER Stiftung
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für HUBER+SUHNER Stiftung in Herisau wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über HUBER+SUHNER Stiftung
Die Stiftung bezweckt: a) den Betrieb von in ihrem Eigentum stehenden Personalrestaurants, in erster Linie zu Gunsten der Mitarbeitenden der HUBER+SUHNER AG; b) die Unterstützung der Aus- und Weiterbildung der Mitarbeitenden der HUBER+SUHNER AG, deren Familienangehörigen und anderen, in wirtschaftlichen Schwierigkeiten stehenden Personen; c) die Unterstützung von Mitarbeitenden sowie Lernenden der HUBER+SUHNER AG bei finanziellen Sanierungen, aber auch auf dem Gebiet der Freizeitgestaltung und des Wohnens oder ähnlicher Gebiete; d) die Unterstützung wohltätiger, gemeinnütziger und kultureller Bestrebungen im Einzugsgebiet der Hauptstandorte der HUBER+SUHNER AG, aber auch der übrigen Standorte der HUBER+SUHNER Gruppe. Aus dem Stiftungsvermögen und seinen Erträgnissen dürfen keine Leistungen entrichtet werden, zu denen die Firma rechtlich verpflichtet ist oder die sie als Entgelt für geleistete Dienste üblicherweise entrichtet (z.B. Teuerungs-, Familien- und Kinderzulagen, Gratifikationen usw.).