Bewertung Peter und Huldi Aeschbacher-Graf Stiftung
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Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Peter und Huldi Aeschbacher-Graf Stiftung in Heiden wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Peter und Huldi Aeschbacher-Graf Stiftung
Die Stiftung bezweckt die Erträgnisse aber auch Kapitalbeträge des von den Stiftern zugewendeten Vermögens kulturellen, gemeinnützigen und wohltätigen Zwecken, gemäss den nachfolgenden Bestimmungen, zukommen zu lassen: a) zur Förderung öffentlicher kultureller Veranstaltungen in einer der Dorfkirchen in Heiden, im Kursaal Heiden oder zu sonstigen kulturellen, gemeinnützigen und wohltätigen Zwecken. In der Regel in der nachstehenden Reihenfolge: - Heiden AR, - Weiter können Vergabungen im Sinne des Zwecks im Kanton Appenzell Ausserrhoden und in der Region Ostschweiz getätigt werden, sowie in der Region der Herkunft der Stiftungsräte. b) Zur Ausbildung und Eingliederung für wenig bemittelte Menschen und oder mit Beeinträchtigungen ins Erwerbsleben, in Heiden, Appenzell Ausserrhoden, in der Region Ostschweiz, im Einzugsgebiet der Stiftungsräte, und, in Ausnahmefällen, auch in der übrigen Schweiz. Beiträge können auch an betreuende weniger bemittelte Angehörige und Personen ausgerichtet werden, die sich für Entlastungsdienste für Menschen mit Beeinträchtigungen zur Verfügung stellen.