Bewertung BVG-Stiftung Handel Schweiz
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für BVG-Stiftung Handel Schweiz in Reinach (BL) wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über BVG-Stiftung Handel Schweiz
Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmenden und Arbeitgeber des dem VSIG und SVIH angeschlossenen oder eng verbundenen Organen und Mitgliedern sowie für deren Angehörige und Hinterlassene, gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Der Stiftung können sich die Arbeitgeber des VSIG, des SVIH und der Verbände die vertraglich mit der VSIG bzw. mit dem SVIH verbunden sind anschliessen. Dies sofern sie der AHV-Ausgleichskasse Handel Schweiz angeschlossen sind. Der Anschluss der Organe und Mitglieder erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben. Die Stiftung kann ebenfalls Selbständigerwerbende ohne eigenes Personal im Rahmen einer Vorsorgelösung des Berufsverbandes anschliessen.