Bewertung Kurt Michel-Stiftung
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Kurt Michel-Stiftung in Wintersingen wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Kurt Michel-Stiftung
Finanzielle Unterstützung von Bürgerinnen und Bürgern von Wintersingen für Erstausbildungszwecke sowie Leistung finanzieller Beiträge für Weiterbildung oder Zweitausbildung an Wintersinger Bürgerinnen und Bürger und an die Einwohnerschaft von Wintersingen; Leistung finanzieller Beiträge an Wintersinger Dorfvereine, Institutionen oder Einzelpersonen für bestimmte Projekte im kulturellen, sozialen oder sportlichen Bereich, welche in einem Zusammenhang mit der Gemeinde Wintersingen stehen; finanzielle Unterstützung des Frauenvereins und des Hauspflegevereins Wintersingen mit je maximal CHF 1'500.-- jährlich; Finanzierung von Verpflegungsbons für Erwachsene und Kinder, die am Bannumgang teilnehmen, mit maximal Fr. 1'500.-- jährlich; Kompetenz an den Bürgerrat von Wintersingen, für speziell zu beschliessende Fälle, im Maximum Fr. 2'000.-- pro Jahr; Leistung eines jährlichen Beitrages von je maximal Fr. 800.-- pro Kind an Eltern von Wintersingen, deren Kind oder Kinder eine Sonderschule besuchen oder einer finanziell besonders aufwendigen Pflege bedürfen.