Bewertung UWP Sammelstiftung für die berufliche Vorsorge
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Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für UWP Sammelstiftung für die berufliche Vorsorge in Basel wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über UWP Sammelstiftung für die berufliche Vorsorge
Die Stiftung bezweckt die Durchführung der obligatorischen und freiwilligen beruflichen Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen sowie des ZGB und OR für die Arbeitnehmer der der Stiftung angeschlossenen Arbeitgeber sowie für deren Angehörige und Hinterlassene (Destinatäre) und die Selbständigerwerbenden ohne Personal sowie deren Angehörige und Hinterlassene (Destinatäre) gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Sie kann zudem auch ausschliesslich den ausserobligatorischen Vorsorgeschutz gewähren, wobei die BVG Bestimmungen in diesem Bereich (Art. 89bis Absatz 6 ZGB) zur Anwendung gelangen. Der Anschluss eines Arbeitgebers an die Stiftung erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung. Der Anschluss von Selbständigerwerbenden ohne Personal erfolgt im Rahmen einer Vorsorgelösung für einen Berufsverband aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung. Die Stiftung kann auch Unterstützungsleistungen ausrichten, wenn ein Destinatär wegen Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit in eine Notlage gerät. Für die Finanzierung von Unterstützungsleistungen darf nur das freie Vorsorgekapital desjenigen Vorsorgewerkes herangezogen werden, welchem der Destinatär angehört. Zur Erreichung ihres Zwecks gibt sich die Stiftung die gemäss Gesetz erforderliche Struktur. Sie kann auch Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss.