Bewertung Loomis Wohlfahrtsfonds
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Loomis Wohlfahrtsfonds in Basel wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Loomis Wohlfahrtsfonds
Die Stiftung bezweckt die Ausrichtung von Vorsorgeleistungen an die Arbeitnehmer der Loomis Schweiz AG (und der mit ihr wirtschaftlich oder finanziell eng verbundener Unternehmungen) sowie deren Angehörige und Hinterbliebene im Alter, bei Krankheit, Unfall, Invalidität und Arbeitslosigkeit. Die Stiftung bezweckt ausserdem die Finanzierung von Leistungen und Beiträgen der Stifterfirma (sowie mit dieser wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Unternehmungen) an steuerbefreite Personalvorsorgeeinrichtungen, denen sich die Stifterfirma angeschlossen hat oder die sie selbst errichtet hat. Der Anschluss eines Unternehmens erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist. Die Rechte der bisherigen Destinatäre müssen gewahrt werden.