Bewertung Jean Keller-Stünzi Stiftung
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Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Jean Keller-Stünzi Stiftung in Basel wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Jean Keller-Stünzi Stiftung
Der Zweck der Stiftung besteht in der Fürsorge für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und deren Angehörige der Keller Schweiz Holding AG und der in den Bereichen Umzüge und Relocation zur Keller Swiss Group gehörenden Gesellschaften und Unternehmen, mit welchen die Stiftung eine Anschlussvereinbarung abgeschlossen hat, und zwar nach Massgabe der Bestimmungen dieser Stiftungsurkunde und eines allfälligen Stiftungsreglementes. Die Stiftung soll vornehmlich für die Fälle der Not, der Krankheit. des Alters und der Invalidität von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie der Fürsorge für deren Hinterbliebene dienen. Leistungen können auch an Mitglieder der Stifterfamilie, die in einer hiervor erwähnten Gesellschaft oder in einem dort erwähnten Unternehmen jahrelang gearbeitet, beziehungsweise eine andere Funktion ausgeübt haben, erbracht werden. Zudem ist die Entrichtung von Witwen- und Witwerrenten möglich. Die Fürsorge kann auch gewährt werden bei Betriebseinstellung oder Arbeitsbeschränkung, soweit in solchen Fällen nicht durch staatliche Vorschriften oder anderweitige Fürsorge ausreichende Hilfe geboten wird. Die Stiftung kann bei der beruflichen Vorsorge für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der oben erwähnten Gesellschaften und Unternehmen und ihre Hinterbliebenen mitwirken durch Aeufnung der Arbeitgeberbeitragsreserve und Sicherstellung der Beitragspflicht des Arbeitgebers gegenüber den von den hiervor erwähnten Gesellschaften und Unternehmen im Rahmen des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) geschaffenen Vorsorge-Einrichtungen. Die Stiftung darf ausser zu Vorsorgezwecken keine Leistungen erbringen, zu denen zur Keller Swiss Group gehörende Gesellschaften und Unternehmen, mit welchen die Stiftung eine Anschlussvereinbarung abgeschlossen hat, rechtlich verpflichtet sind.