Bewertung Servisa Sammelstiftung
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
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Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Servisa Sammelstiftung in Basel wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Servisa Sammelstiftung
Die Stiftung bezweckt die obligatorische und freiwillige berufliche Vorsorge gemäss BVG für Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Alter, bei Erwerbsunfähigkeit bzw. bei Tod für deren Hinterbliebene oder nahestehende Personen. Die Stiftung kann auch über die obligatorisch zu versichernden Leistungen hinaus Vorsorgeschutz gewähren. Die Stiftung bezweckt ferner die Vorsorge zugunsten der Arbeitnehmer und deren Hinterbliebenen in unverschuldeten Notlagen. Aus dem Stiftungsvermögen dürfen keine Leistungen erbracht werden, zu welchen die der Stiftung angeschlossenen Arbeitgeber gegenüber den Arbeitnehmern rechtlich verpflichtet sind oder die sie zusätzlich als Entgelt für geleistete Dienste üblicherweise ausrichten (wie Teuerungszulagen, Gratifikationen, Dienstaltersgeschenke usw.). Die Vorsorge für den Arbeitgeber muss auf reglementarisch festgesetzte Leistungen bei Alter, Invalidität und Tod beschränkt sein. Ermessensleistungen sind nicht zulässig. Im Übrigen gelten für den Arbeitgeber die gleichen Rechte und Pflichten wie für die Arbeitnehmer. Die Stiftung führt für die einzelnen in ihrem Rahmen bestehenden Vorsorgewerke nach Massgabe der für sie zur Verfügung stehenden Mittel und des besonderen Reglementes eine Sparkasse und kann für alle oder einzelne Risiken Versicherungsverträge abschliessen. Die Stiftung muss stets Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein. Für die Wahrnehmung der sich aus der Durchführung der Vorsorge ergebenden geschäftsführenden operativen Aufgaben kann die Stiftung Verträge mit einem Geschäftsführer (Geschäftsstelle) abschliessen.









