Bewertung Servisa Supra Sammelstiftung
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
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Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Servisa Supra Sammelstiftung in Basel wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Servisa Supra Sammelstiftung
Die Stiftung bezweckt Massnahmen beruflicher Vorsorge für Arbeitnehmer und Arbeitgeber ausserhalb der im Gesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) obligatorisch vorgeschriebenen Leistungen. Die Stiftung bezweckt im Weiteren die Durchführung von Verbandsvorsorgelösungen für Selbständigerwerbende ohne Personal. Die Stiftung führt insbesondere Sparkassen für die einzelnen bestehenden Vorsorgewerke nach Massgabe der für sie zur Verfügung stehenden Mittel und des besonderen Vorsorge-Reglementes. Zur Abdeckung der Todesfall-, Invaliditäts- und Langlebigkeitsrisiken kann die Stiftung für alle oder einzelne dieser Risiken Versicherungsverträge mit einem in der Schweiz konzessionierten Lebensversicherer abschliessen. Die Stiftung muss stets Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein. Aus dem Stiftungsvermögen dürfen keine Leistungen erbracht werden, zu welchen die der Stiftung angeschlossenen Arbeitgeber gegenüber den Arbeitnehmern rechtlich verpflichtet sind oder die sie zusätzlich als Entgelt für geleistete Dienste üblicherweise ausrichten (wie Teuerungszulagen, Gratifikationen, Dienstaltersgeschenke usw.). Die Vorsorgeleistungen für den Arbeitgeber müssen auf dieselben planmässigen Leistungen wie für seine Arbeitnehmer bei Alter, Erwerbsunfähigkeit und Tod beschränkt sein. Ermessensleistungen, die über die reglementarisch festgesetzten Leistungen hinausgehen, sind nur zugunsten von Arbeitnehmern und deren Hinterbliebenen in unverschuldeten Notlagen möglich.