Bewertung Stiftung zur Verbreitung der Gralsbotschaft
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Stiftung zur Verbreitung der Gralsbotschaft in Riehen wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Stiftung zur Verbreitung der Gralsbotschaft
Die Stiftung hat den einzigen Zweck, die Weiterverbreitung der Gralsbotschaft und, sofern es die Umstände erfordern, deren Neudruck in unseren Landessprachen zu ermöglichen. Sollte die Entwicklung der Stiftung es erlauben, weitere Bücher zu drucken, die in unmittelbarem Anschluss an die Gralsbotschaft und unter ausdrücklicher Berufung auf diese entstanden sind, und die dem geistigen Inhalt der Gralsbotschaft und ihrer Zielsetzung voll entsprechen, so soll der Druck auch dieser Bücher durch die Stiftung durchgeführt werden. Der Neudruck der Gralsbotschaft oder der ihr angeschlossenen Bücher ist nur möglich, wenn die Inhaberin/der Inhaber der Urheber- und Nutzungsrechte ausdrücklich zustimmt. Diese Zustimmung erübrigt sich, wenn die Inhaberin / der Inhaber handlungsunfähig wird. Sofern die Notwendigkeit besteht und die vorhandenen Mittel dies erlauben, können für die Bekenner der Gralsbotschaft, die sich der Gralsbewegung in der Schweiz angeschlossen haben, zum Zwecke gemeinsamer Gottverehrung Andachtstätten geschaffen und ausgestattet werden. Die Andachtstätten sind Eigentum der Stiftung. Die Benutzer übernehmen die Betriebs- und Unterhaltskosten. Die Stiftung kann sich jedoch daran beteiligen.