Bewertung Stiftung Offene Tür
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Stiftung Offene Tür in Riehen wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Stiftung Offene Tür
Die Stiftung hat den Zweck, Strafentlassene, Drogenabhängige und Gefährdete, vor allem Jugendliche, durch christliche Nächstenliebe und brüderliche Betreuung so zu begleiten, dass es ihnen erleichtert wird, in geordneten Verhältnissen zu leben oder in geordnete Verhältnisse zurückzukehren. Sie verfolgt ihre Bestrebungen in erster Linie durch Unterstützung des stiftenden Vereins "Offene Tür", in Zusammenarbeit mit kirchlichen, öffentlichen und privaten Organisationen, welche sich mit dem Strafvollzug, der Prävention, der Drogentherapie und der damit verbundenen und daran anschliessenden Fürsorge befassen. Solange der stiftende Verein "Offene Tür" Christlicher Verein für Lebenshilfe aktiv ist, verzichtet die Stiftung auf eigene fürsorgerische Tätigkeit und leistet ihre Unterstützung durch Überlassen von Räumlichkeiten zu günstigen Bedingungen und finanzielle Zuwendungen im Bedarfsfall, welche im gegenseitigen Einvernehmen festgelegt werden.