Bewertung Louise Aubry-Kappeler-Stiftung
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Louise Aubry-Kappeler-Stiftung in Basel wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Louise Aubry-Kappeler-Stiftung
Die Stiftung leistet finanzielle Hilfe an Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Basel-Stadt, die sich in bedrängter Lage befinden. Soweit eigene Mittel nicht ausreichen und Leistungen aufgrund gesetzlicher Ansprüche nicht geltend gemacht werden können oder nicht genügen, richtet sie zur Förderung und zur Verbesserung der persönlichen und materiellen Verhältnisse Zuwendungen aus (wie für: zusätzliche Leistungen an Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger; berufliche Ausbildung und Weiterbildung; Ferien; Kuraufenthalte; künstlerische, kulturelle und wissenschaftliche Bedürfnisse; Sanierung und Konsolidierung bei zerrütteten Verhältnissen im Zusammenhang mit anderen Massnahmen). Beiträge können in beschränkter Weise auch an Institutionen, die im Sinne des Stiftungszwecks tätig sind, gewährt werden.