Bewertung Bau- und Wohngenossenschaft Rieba
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Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Bau- und Wohngenossenschaft Rieba in Riehen wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Bau- und Wohngenossenschaft Rieba
Die Genossenschaft verfolgt den Zweck, in gemeinsamer Selbsthilfe und Mitverantwortung insbesondere Familien mit Kindern guten und preisgünstigen Wohnraum zu verschaffen und zu erhalten. Des Weiteren soll auch für Alleinstehende, Menschen mit besonderen Bedürfnissen und Betagte bedürfnisgerechter Wohnraum zur Verfügung gestellt werden. Die Genossenschaft fördert das Zusammenleben im Sinne gesamtgesellschaftlicher Verantwortung und gegenseitiger Solidarität. Sie sucht ihren Zweck zu erreichen durch: Vermietung und Verwaltung der Wohnungen, die auf der Basis der Selbstkosten unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Selbsterhaltung der Genossenschaft festzusetzen sind (Kostenmiete); durch Investitionen in die bestehenden Bauten im Sinne eines sorgfältigen laufenden Unterhalts und periodischer Erneuerung; Bau und Erwerb von Ein- und Mehrfamilienhäusern, die den zeitgemässen genossenschaftlichen Wohnbedürfnissen entsprechen; Erwerb von Bauland und Baurechten; Errichtung von Ersatzneubauten, wenn die bestehenden Bauten nicht mehr auf wirtschaftlich vertretbare Art und Weise erneuert werden können; Beanspruchung von Förderungsinstrumenten nach dem eidgenössischen Wohnraumförderungsgesetz bzw. entsprechenden kantonalen und kommunalen Gesetzen; Erstellung von Wohnungen und Einfamilienhäusern zum Verkauf im Stockwerkeigentum oder im Baurecht; ideelle und materielle Unterstützung von Bestrebungen, die preiswertes, gesundes und gutes Wohnen zum Ziel haben; Förderung von genossenschaftlichen Aktivitäten in den Siedlungen; Die Tätigkeit der Genossenschaft ist gemeinnützig und nicht gewinnstrebig. Die Genossenschaft ist parteipolitisch und konfessionell neutral. Die Genossenschaft kann sich an Unternehmen und Organisationen mit gleichen oder ähnlichen Zielsetzungen beteiligen und kann Mitglied von Körperschaften mit ähnlichen Zielsetzungen sein oder werden, namentlich von regionalen und nationalen Dachverbänden im gemeinnützigen Wohnungsbau.