Bewertung Kulturstiftung Kurt und Barbara Alten
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Kulturstiftung Kurt und Barbara Alten in Solothurn wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Kulturstiftung Kurt und Barbara Alten
Verfolgt ausschliesslich gemeinnützige Zwecke. Sie bezweckt, Kunst und Kultur im Bereich Espace Mittelland zu fördern. Das kann u.a. durch die Vergabe von Förderpreisen, die Unterstützung von Museen sowie die Betreuung von Kunstsammlungen geschehen. Vorbehalten bleibt eine geographische Ausweitung insbesondere bei langfristiger Leihgabe der im Eigentum der Stiftung stehenden Kunstsammlung. Die Stiftung vergibt mindestens in jedem zweiten Jahr einen Förderpreis von CHF 20'000.00. Die Stiftung kann zum anderen die in ihrem Eigentum stehende Gemäldesammlung einem Museum in der Schweiz als langfristige Leihgabe überlassen sowie dieses bzw. dessen Eigentümer zur Unterbringung bzw. Präsentation der Kunstgegenstände finanziell fördern, sofern das Stiftungsvermögen ohne die Gemäldesammlung und ohne auflagengebundene Zuwendungen mehr als CHF 2'600'000.00 beträgt. Die Stiftung kann das Museum, dem die Gemäldesammlung als langfristige Leihgabe überlassen wurde, insbesondere für Sonder- und Kabinett-Ausstellungen, finanziell unterstützen, sofern das Stiftungsvermögen ohne die Gemäldesammlung und ohne auflagengebundene Zuwendungen mehr als CHF 2'600'000.00 beträgt.