Bewertung Peter-Jäggi-Gedächtnisstiftung
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
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Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Peter-Jäggi-Gedächtnisstiftung in Fribourg wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Peter-Jäggi-Gedächtnisstiftung
Förderung rechtswissenschaftlicher Tätigkeiten insbesondere an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Freiburg im Uechtland, und zwar durch: 2.1. Ausrichtung eines Preises von mindestens Fr. 10'000 bis Fr. 20'000 an den Verfasser oder die Verfasserin der besten privatrechtlichen Freiburger Dissertation eines akademischen Schuljahres, die preiswürdig ist und publiziert wird. Dissertationen mit einem Prädikat von weniger als "magna cum laude" kommen für die Ausrichtung des Preises auf keinen Fall in Frage. Bei Gleichwertigkeit mehrerer Dissertationen erhalten diejenigen aus dem Bereich des Schuldrechts den Vorzug. Die Preisverleihung erfolgt jeweils am Dies academicus oder an einem anderen geeigneten Anlass. Mit einstimmigem Beschluss kann der Stiftungsrat die Beschränkung auf Freiburger Dissertationen generell aufheben und auch rechswissenschaftliche Dissertationen anderer Schweizer Fakultäten in die Preisverleihung einbeziehen. Solange der Stifter und/oder die Stifterin lebt, bedarf dieser Beschluss deren ausdrücklicher Zustimmung. 2.2. Unterstützung besonderer Aktivitäten, welche die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Freiburg im Uechtland oder eines ihrer Mitglieder auf dem Gebiete der privatrechtlichen Lehre und Forschung unternehmen. Dazu gehören insbesondere auch die Veranstaltung von einschlägigen Seminaren, Gastvorlesungen, Blockkursen, Weiterbildungsveranstaltungen etc. Die Stiftung verfolgt keine Erwerbszweck.