Bewertung Florian und Karl Emanuel Lusser-Stiftung
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Florian und Karl Emanuel Lusser-Stiftung in Zug wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Florian und Karl Emanuel Lusser-Stiftung
Unterstützung kranker oder aus einem anderen Grunde erwerbsunfähiger, wenig bemittelter Personen, in erster Linie aus der Nachkommenschaft von Oberingenieur Franz Vital Lusser, geboren 28.04.1849, gestorben 19.09.1927, von Altdorf, wohnhaft gewesen in Zug. Das Stiftungsvermögen und dessen Erträgnisse können auch für die Ausbildung der Nachkommen von Franz Vital Lusser verwendet werden, sofern deren Eltern dafür nicht selbst aufkommen können, bzw. die Kosten im Verhältnis zu Einkommens- und Vermögensanlage eine starke Belastung darstellen. 10% der Erträgnisse der Stiftung sind für allgemeine wohltätige Zwecke zu verwenden. Im übrigen sind die Erträgnisse des Stiftungsvermögens, soweit sie nicht beansprucht werden, zum Kapital zu schlagen