Bewertung Ernst von Siemens Musikstiftung
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Ernst von Siemens Musikstiftung in Zug wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Ernst von Siemens Musikstiftung
Die Stiftung verfolgt ausschliesslich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Die Stiftung bezweckt die Förderung der Kunst, insbesondere a) die Heran- und Fortbildung des künstlerischen Nachwuchses auf dem Gebiet der Musik, u.a. auch durch Zuwendungen an Institutionen und Einzelpersonen, die auf dem Gebiet der Musik tätig sind, jedoch verbunden mit der ausdrücklichen Auflage, die Zuwendung ausschliesslich für die erwähnten Zwecke zu verwenden, b) den Gedankenaustausch zwischen schweizerischen, deutschen und anderen Musikkünstlern oder Musikwissenschaftlern, c) die Verleihung von Preisen an produzierende oder reproduzierende Musikkünstler oder Musikwissenschaftler, die auf ihrem Gebiet besondere Leistungen vollbringen, insoweit dadurch ihr künstlerisches Schaffen gefördert und wertvolle Kunstwerke der Allgemeinheit zugeführt werden. Die Musikpreise werden unter der Bezeichnung Ernst von Siemens Musikpreis verliehen. Die Zuwendungen nach Bst. a und c dürfen im Einzelfall einen angemessenen Rahmen nicht übersteigen und müssen im Durchschnitt der Jahre in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander stehen. Die Stiftung verfolgt weder Erwerbs- noch Selbsthilfezwecke.