Bewertung Brigitta-Kundert-Stiftung Diesbach
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Brigitta-Kundert-Stiftung Diesbach in Glarus Süd wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Brigitta-Kundert-Stiftung Diesbach
Das gesellschaftliche, kulturelle und sportliche Leben in den Dörfern Diesbach, Hätzingen und Luchsingen zu fördern und alles zu unterstützen, was die genannten Dörfer als Wohnorte attraktiver macht. Massgebend sind die Grenzen der heutigen Einheitsgemeinde Luchsingen, d.h. rechts der Linth das Gebiet zwischen Diesbach und Rotrunse und links der Linth das Gebiet zwischen Schwändibach und Steinigenbach. Die Stiftung kann namentlich in den Bereichen Bildung und Sozialwesen Beiträge ausrichten, sofern nicht genügend andere Mittel zur Verfügung stehen; die Tätigkeit von Vereinen, aber auch die Organisation von Ausstellungen, Konzerten etc. oder die Einrichtung von Bibliotheken oder Sammlungen durch Beiträge oder auf andere Art unterstützen; zu einer attraktiveren dörflichen Infrastruktur sowie zur Erhaltung von Denkmälern und Naturschönheiten oder des speziellen Ortsbildes beitragen, sei es durch Investitionsbeiträge oder auf andere Art, sowie Beiträge an öffentliche Investitionen gewähren, soweit damit die unmittelbare Belastung der Bevölkerung durch zweckgebundene Abgaben gemindert werden kann.