Bewertung Hilfsfonds der Kalkfabrik Netstal AG
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Hilfsfonds der Kalkfabrik Netstal AG in Glarus wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Hilfsfonds der Kalkfabrik Netstal AG
Erbringung von Arbeitgeberbeiträgen an Einrichtungen der beruflichen Vorsorge für die Vorsorgefälle Alter, Invalidität, Unfall, Krankheit, Tod, vorzeitiger Pensionierung und dergleichen von Mitarbeitenden der Firma, ihren Angehörigen und Hinterbliebenen, weiteren Personen, die ein Mitarbeitender in erheblichem Mass unterstützt hat, sowie von ehemaligen Mitarbeitenden in Fällen wirtschaftlicher Bedrängnis. Die Stiftung kann ihren Zweck auch durch direkte Unterstützung, durch Schaffung eigener Einrichtungen und den Abschluss von Versicherungsverträgen oder den Eintritt in bestehende Versicherungsverträge als Versicherungsnehmerin errichten. Der Stiftungsrat gewährt Unterstützungen nach pflichtgemässem Ermessen. Es bestehen keine Rechtsansprüche. Aus dem Stiftungsvermögen und seinen Erträgen dürfen weder Gratifikationen noch Unterstützungen mit lohnähnlichem Charakter, zu deren Ausrichtung die Stifterfirma gesetzlich verpflichtet ist, erbracht werden.