Bewertung Personalvorsorgestiftung der PB & AM FvL-Unternehmen (Schweiz)
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Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Personalvorsorgestiftung der PB & AM FvL-Unternehmen (Schweiz) in Basel wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Personalvorsorgestiftung der PB & AM FvL-Unternehmen (Schweiz)
Der Zweck der Stiftung ist die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der PB & AM FvL-Gesellschaften mit Sitz in der Schweiz oder im Ausland, für letztere soweit für deren Arbeitnehmer die Bestimmungen der AHV sowie die übrigen schweizerischen Sozialversicherungsvorschriften gelten, die externen Mitglieder gemäss Reglement sowie deren Angehörige und Hinterbliebene durch Gewährung von Unterstützung und Beiträgen in Fällen von Alter, Invalidität und Tod. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben. Der Anschluss einer Unternehmung bedarf eines Beschlusses des Stiftungsrates und erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist. Anschlussberechtigt sind nur PB & AM FvL-Gesellschaften, d.h. Gesellschaften, an denen eine der FvL-Stiftungen direkt oder indirekt eine Mehrheitsbeteiligung hält oder anderweitig mehrheitsbegünstigt ist und die entweder der PB oder der AM Unternehmenseinheiten angehören.