Bewertung Alfred-Vogel-Stiftung
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Alfred-Vogel-Stiftung in Wollerau wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Alfred-Vogel-Stiftung
Die Stiftung bezweckt einerseits die Weiterführung, Erhaltung und Förderung des naturheilkundlichen Gedankenguts des Stifters und der von ihm begründeten Betriebe, insbesondere der A. Vogel AG (vormals Bioforce AG), Roggwil TG, der A. Vogel Gesundheitszentrum GmbH (vormals A. Vogel Biologische Heilmittel GmbH), Teufen AR, und der weiteren wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Unternehmungen, solange dadurch der Fortbestand weder der Betriebe noch der Stiftung gefährdet wird. Andererseits soll der Netto-Überschuss, der nach Abzug der vom Stiftungsrat für die Erreichung des vorstehenden Zwecks für notwendig erachteten Reservezuweisungen, Rückstellungen und Zuwendungen, insbesondere an Personalfürsorgeeinrichtungen der Betriebe, sowie der für die Funktion der Stiftung und die Verwaltung des Stiftungsvermögens erforderlichen Auslagen und Kosten verbleibt, an vom Stiftungsrat zu bezeichnende Institutionen fallen, die dem christlichen Gedankengut des Stifters entsprechen.