Bewertung Wohn- und Pflegezentrum Stockberg
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Wohn- und Pflegezentrum Stockberg in Schübelbach wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Wohn- und Pflegezentrum Stockberg
Die Stiftung bezweckt den Bau und Betrieb von Einrichtungen im Bereich der Altersvorsorge und Pflege, wie Alters- und Pflegeheime, Alterswohnungen und ähnliche Einrichtungen, insbesondere auf den Liegenschaften Grundbuchblatt 1269 Schübelbach und Grundbuchblatt 363 Schübelbach. Die Stiftung hat die Aufgabe, betagte und pflegebedürftige Einwohner des Dorfes Siebnen und seiner Umgebung in ihren Einrichtungen aufzunehmen. Um eine volle Belegung der Einrichtungen der Stiftung sicherzustellen, können auch Einwohner aus der weiteren Umgebung aufgenommen werden. Betagten und pflegebedürftigen Personen, die im Dorf Siebnen und seiner Umgebung wohnen, kann die Stiftung ferner Pflege-, Versorgungs- und Betreuungsdienstleistungen auch ausserhalb ihrer Einrichtungen anbieten. Sie kann zu diesem Zwecke eine eigenständige Institution errichten. Sie kann ausserdem mit Einrichtungen gleicher oder ähnlicher Zweckbestimmung zusammenarbeiten, sei es auf vertraglicher Grundlage oder sei es, dass sie zusammen mit ihnen eine Institution gründet, die den gleichen oder einen ähnlichen Zweck verfolgt, oder sich an einer solchen beteiligt.