Bewertung Stiftung UNIA
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Stiftung UNIA in Zürich wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Stiftung UNIA
Die Stiftung bezweckt Arbeitnehmende und RentnerInnen, insb. Mitglieder der Gewerkschaft UNIA in folgenden Bereichen zu unterstützen: a) Rechtshilfe: Durchsetzung von Ansprüchen und Forderungen gegenüber Dritten zwecks Verhinderung wirtschaftlicher und sozialer Nachteile, insbesondere im Zusammenhang mit Alter, Invalidität, Todesfall, Unfall, Krankheit, Arbeitslosigkeit, Arbeitsverhältnis sowie Konsumenten- und Familienschutz, alles zugunsten von unselbständig Erwerbstätigen, von RentenbezügerInnen sowie Arbeitslosen. Die Stiftung bietet Rechtshilfe in diesem Rahmen grundsätzlich unentgeltlich an. Der Stiftungsrat kann in einem Reglement festlegen, in welchen Fällen im Maximum kostendeckende Beiträge von den Destinatären verlangt werden können. b) Weiterbildung: Weiterbildung in sozialen, ökonomischen, beruflichen und kulturellen Belangen. c) Hilfe in Härte- und Notfällen: Hilfe in Fällen von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Unglücksfällen oder anderen sozialen Notsituationen nach in einem Reglement vom Stiftungsrat festzulegenden Kriterien. d) Förderung des sozialen Wohnungsbaus: Förderung des Baus von Wohnungen mit moderaten Mieten. e) Ferienvergünstigungen: Vergünstigung von Ferien namentlich durch die Abgabe von Feriengutscheinen oder Reka-Checks zur Förderung des Verbringens von Ferien und Freizeit, insbesondere für Familien und für die Schaffung von Erholungsgelegenheiten zu sozialen Bedingungen. f) Eindämmung der Arbeitlosigkeit und Unterstützung anderer Institutionen: Geeignete Massnahmen zur Eindämmung der Arbeitslosigkeit und Unterstützung anderer steuerbefreiter sozialer Institutionen namentlich im Umfeld der Gewerkschaft UNIA. Der Stiftungsrat kann die vorstehenden Stiftungszwecke und das Verhältnis dieser Zwecke zueinander in einem oder mehreren Reglementen näher ausführen. Die Stiftung verfolgt keine kommerziellen Zwecke, erstrebt keinen Gewinn und erbringt keine Leistungen, die in direktem Zusammenhang mit der gewerkschaftlichen Interessenvertretung stehen.