Bewertung Personalvorsorgestiftung der Firma Striebig AG
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Personalvorsorgestiftung der Firma Striebig AG in Luzern wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Personalvorsorgestiftung der Firma Striebig AG
Gewährung von Leistungen zur wirtschaftlichen Sicherung der Arbeitnehmer der Stifterfirma bei Alter, Tod und Invalidität im Rahmen der Gleichbehandlung, wie beispielsweise Leistungserhöhungen für Arbeitnehmer der Uebergangsgeneration, die noch nicht in den Genuss der vollen Leistungen der gesetzlichen beruflichen Vorsorge kommen; Vorsorge für die Arbeitnehmer der Stifterfirma sowie deren Angehörigen und Hinterlassenen durch Gewährung von Unterstützungsleistungen in Notlagen, infolge Alter, Tod, Invalidität, Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit etc.; Erbringung von Beiträgen und Versicherungsprämien an andere, steuerbefreite Personalvorsorgeeinrichtungen, die zugunsten der Destinatäre bestehen; Gewährung von Unterstützungsleistungen bei unverschuldeter Notlage an die mit der Firma ehemals arbeitsvertraglich verbundenen Destinatäre sowie deren Hinterbliebenen; Erbringung von Beiträgen des Arbeitgebers aus Mitteln der Stiftung, wenn von diesem vorgängig Beitragsreserven geäufnet und diese gesondert ausgewiesen worden sind.