Bewertung Emmi-Wohlfahrtsfonds
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Emmi-Wohlfahrtsfonds in Luzern wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Emmi-Wohlfahrtsfonds
Gewährung von einmaligen oder wiederkehrenden Unterstützungen oder von Beiträgen a) an die aktiven und pensionierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Falle von Alter, Krankheit, Unfall, Invalidität, Arbeitslosigkeit oder sonstiger Notlage; b) zugunsten deren Ehegatten und übrigen Hinterbliebenen, der Pflegebefohlenen und der Personen für deren Unterhalt die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sorgen, im Falle von deren Alter, Krankheit, Unfall, Invalidität, Arbeitslosigkeit oder sonstiger Notlage; c) im Falle des Todes der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters an den überlebenden Ehegatten, die übrigen Hinterbliebenen, die Pflegebefohlenen und die Personen, für deren Unterhalt die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter gesorgt hat; ergänzende Vorsorge für bestimmte Mitarbeiter-Kategorien; dies im Rahmen der vom Stiftungsrat erlassenen Reglemente.