Bewertung Alfred und Ruth Achermann-Stiftung
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Alfred und Ruth Achermann-Stiftung in Luzern wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Alfred und Ruth Achermann-Stiftung
Die Stiftung bezweckt in erster Linie den Unterhalt und die Neuanschaffung von Instrumenten und Konzertkleidung der Stadtmusik Luzern. Sofern die Stiftung die zur Verfügung stehenden Erträge eines Jahres nicht für den obgenannten Zweck benötigt, können die Erträge für nachfolgende Zwecke verwendet werden: die Finanzierung von Kompositionsaufträgen und Notenmaterial für die Stadtmusik Luzern; die Finanzierung von Aufwänden von Konzerten der Stadtmusik Luzern. Zur Erreichung des Stiftungszweckes sind die Erträgnisse des Stiftungsvermögens nach Abzug der anfallenden Verwaltungskosten der Stiftung zu verwenden. Sollte die in Art. 2 genannte Liegenschaft veräussert werden, ist der Erlös zinsbringend anzulegen, und es dürfen nur die Zinsen, nicht aber das Kapital für den Stiftungszweck verwendet werden.