Bewertung Stiftung Linette und Bendicht Friedli
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
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Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Stiftung Linette und Bendicht Friedli in Unterseen wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Stiftung Linette und Bendicht Friedli
Die Stiftung bezweckt a) die Unterstützung der Stiftung Kunst- und Kulturhaus Interlaken - für den Fall ihrer Begründung - mittels finanzieller Zuwendungen, Förderung ausstellerischer Synergien, insbesondere mit Werken des Stifters, und andere Formen der Unterstützung in Absprache mit der Stiftung Kunst- und Kulturhaus Interlaken; b) die Unterstützung von Künstlern mit Wohnsitz im Kanton Bern, die infolge Alter, Gebrechlichkeit oder aus anderen Gründen unverschuldet in wirtschaftliche Not und Bedrängnis geraten sind; c) das Zusammenbehalten der vorhandenen und zu erwartenden Bilder (und anderer Hervorbringungen), welche das Oeuvre des Stifters Bendicht Friedli ausmachen, ihre Bewahrung und Betreuung durch angemessene Aufbewahrung der Bilder, Registrierung bzw. digitale Erfassung (die bisher analog in einzelnen Fichen erfolgte), die Verbesserung des Bekanntheitsgrades des Oeuvre durch periodische Ausstellungen, Publikationen und dergleichen, allfällige künftige Verkäufe einzelner Bilder zum Zweck der weiteren Mittelbeschaffung, wobei in diesem Zusammenhang auch Rückkäufe von Bildern nicht ausgeschlossen sind; d) die Unterstützung steuerbefreiter, gemeinnütziger Institutionen mit medizinischer Zwecksetzung im Kanton Bern.