Bewertung Stiftung Sunneschyn Meiringen
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Stiftung Sunneschyn Meiringen in Meiringen wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Stiftung Sunneschyn Meiringen
Die Stiftung bezweckt die Errichtung und den Betrieb von Schulungs-, Wohn- und Beschäftigungsmöglichkeiten zur Förderung der Erhaltung der körperlichen und geistigen Selbständigkeit von Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Menschen mit einer kognitiven oder mehrfachen Beeinträchtigung. Sie ist in erster Linie für im Kanton Bern wohnhafte oder heimatberechtigte Menschen mit einer Behinderung aus allen Bevölkerungskreisen bestimmt ohne Rücksicht auf soziale Stellung und Konfession. Insbesondere führt die Stiftung die Institution Sunneschyn Meiringen für Menschen mit einer kognitiven und körperlichen Behinderung mit Schulheim, Werkstätten und Wohnangeboten gemäss den Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung und der kantonalen Sozialhilfegesetzgebung. Die Stiftung hat gemeinnützigen Charakter und verfolgt keinerlei Erwerbszweck.









