Bewertung Hans Nabholz-Schaefer-Stiftung
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
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Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Hans Nabholz-Schaefer-Stiftung in Lauterbrunnen wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Hans Nabholz-Schaefer-Stiftung
Die Stiftung bezweckt die Unterstützung der Einwohner der Ortschaft Wengen (Gemeinde Lauterbrunnen) in folgender Weise: Durch Ausrichtung von Beiträgen an junge Leute zur Erlernung eines Berufes oder zur beruflichen Weiterbildung, sofern diese selbst oder deren gesetzliche Vertreter dazu finanziell nicht in der Lage sind; durch Ausrichtung von Beiträgen an örtliche Vereine, Institutionen und Organisationen zur Förderung der einheimischen Jugend im Bereich der Bildung, Kultur und des Sports; durch Ausrichtung von Beiträgen an bedürftige Personen zur Verbesserung ihrer Wohnverhältnisse, sei es für Reparaturen, Um- oder Neubauten sowie zur Anschaffung von Mobiliar; durch Ausrichtung von Beiträgen zugunsten bedürftiger, kranker oder gesundheitlich geschädigter Personen zur Verbesserung ihrer Lebensumstände. Beitragsleistungen gemäss vorstehenden Bestimmungen sollen in erster Linie Härtefälle abdecken und sind deshalb subsidiär zu allfälligen Versicherungs-, Sozial- und anderen öffentlich-rechtlichen Unterstützungsleistungen zu gewähren. Ueber den Anspruch und Umfang von Beitragsleistungen entscheidet der Stiftungsrat aufgrund jeweiliger Einzelfallprüfung nach freiem Ermessen endgültig. Ein Rechtsanspruch auf Beitragsleistungen besteht nicht. Die Stiftung hat gemeinnützigen Charakter und verfolgt keinerlei Erwerbszweck.