Bewertung Helene Wysard-Reber-Stiftung
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Helene Wysard-Reber-Stiftung in Interlaken wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Helene Wysard-Reber-Stiftung
Die Stiftung bezweckt, Schülerinnen und Schülern, der Sekundarstufe I Interlaken Gelegenheit zu geben, sich auf künstlerischem Gebiet weiterzubilden. Die Förderung dieser künstlerischen Bestrebungen kann auch in Form eines Ferien- oder Studienaufenthaltes erfolgen, während dem das künstlerische Fach unterrichtet wird. In der Regel ist vorzusehen, dass die Schülerinnen und Schüler einen möglichst tiefen Unkostenbeitrag zu leisten haben. Wenn nötig, kann der Kursbeitrag für einzelne Schülerinnen und Schüler ganz durch die Stiftung übernommen werden. Für die Erfüllung des Zwecks steht das gesamte Stiftungsvermögen zur Verfügung. Sollten jedoch die zur Verfügung stehenden Zinserträge aus dem Stiftungsvermögen dafür nicht ausgeschöpft werden, dürfen die Zinserträge zu Gunsten von einzelnen Schülerinnen und Schüler für soziale Zwecke im weitesten Sinne verwendet werden. Die Stiftung hat gemeinnützigen Charakter und verfolgt keinen Erwerbszweck.