Bewertung Schweizerische Stiftung für Stockwerkeigentum SSST
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Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Schweizerische Stiftung für Stockwerkeigentum SSST in Thun wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Schweizerische Stiftung für Stockwerkeigentum SSST
Die Stiftung bezweckt auf gemeinnütziger Grundlage die Förderung und Verbreitung von Stockwerkeigentum gem. Art. 712 ff ZGB in der gesamten Schweiz. Nebst umfassenden Fachberatungen, Gutachten, Verkehrswertschätzungen, Marktanalysen, Publikationen, Oeffentlichkeitsarbeit und Schulungsaufgaben etc. werden alle Dienstleistungen im gesamten Bereich des Stockwerkeigentums erbracht. Der überwiegende Teil ihrer Tätigkeit gilt der dauernden Förderung von preisgünstigem Wohnungsbau und dem Erwerb oder Erstellen von geeigneten Immobilien zwecks Verbreitung des Stockwerkeigentums. Dabei kann die Stiftung getroffene Massnahmen und finanzielle Mittel von Bund, Kantonen und Gemeinden zur Förderung und Verbilligung des Wohnungsbaus sowie des Erwerbs von Wohnungs- und Hauseigentum im Sinne der Wohneigentumsförderung gem. Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz (WEG) beanspruchen. Die Stiftung stellt insbesondere sicher, dass alle übertragenen Aufgaben in vorbildlichem Sinne erfüllt und die anvertrauten Liegenschaften nach gemeinnützigen und soliden, kaufmännischen Grundsätzen betreut werden.