Bewertung Stiftung zur Pflege von Mensch, Mitwelt und Erde
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Bewertung
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Die Konsumentenbewertung für Stiftung zur Pflege von Mensch, Mitwelt und Erde in Münsingen wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Stiftung zur Pflege von Mensch, Mitwelt und Erde
Förderung und Unterstützung der Entwicklung und Entfaltung freier kultureller, pädagogischer, therapeutischer und sozial wirksamer Initiativen auf der Grundlage der antroposophischen Geistes- und Sozialwissenschaft, insbesondere Förderung von Aktivitäten nach geisteswissenschaftlichen Erkenntnissen der Antroposophie in Betrieben wie Bauernhöfen, Gärtnereien, Einrichtungen zur Landschaftspflege und Gärten, sowie für Samenzucht im Pflanzenbau, Tierzucht und Ernährung auf anerkannter biologisch-dynamischer Grundlage (Demeter). Unterstützung von Rudolf Steiner-Schulen, heilpädagogischen Heimen inkl. Institutionen für psychisch Genesende, therapeutischen Stätten, Heilmittelbetrieben, Aus- und Weiterbildungsstätten, Hochschulen, therapeutischen Wohn- und Arbeitsgemeinschaften, soweit sie Aktivitäten im Sinne von Abs. 2 hievor entfalten. Gewährt vorwiegend finanzielle Unterstützung durch Darlehen zu günstigen Bedingungen oder durch Schenkungen für Investitionen in Betrieben und Einrichtungen der vorerwähnten Art. Kann Liegenschaften erwerben und veräussern und diese im Baurecht, zur Pacht oder aufgrund anderer die Nutzung regelnder Vereinbarungen an natürliche oder juristische Personen weitergeben, wobei vertraglich sichergestellt werden soll, dass die Betriebe und Einrichtungen ihre Tätigkeit tatsächlich nach den dem Stiftungszweck entsprechenden Zielsetzungen ausrichten. In diesem Sinne soll besonders darauf geachtet werden, dass bei der Rechtsnachfolge für solche im Nutzungsrecht weitergegebene Betriebe und Einrichtungen gewährleistet ist, dass die Ausrichtung auf die Zielsetzungen der Stiftung erhalten bleibt, wobei eigenen Kindern der Bewirtschafter oder diesen nahestehenden, von ihnen vorgeschlagenen Personen ein Vorrecht zur Uebernahme der Nutzung eingeräumt werden soll, wenn sie im Sinne der Zielsetzungen der Stiftung aktiv werden wollen. Kann beraten und sich an Abklärungen über die wirtschaftliche Tragbarkeit beteiligen, lässt aber den Destinatären im Rahmen der Zielsetzungen der Stiftung den erforderlichen freien Spielraum zur Eigeninitiative und selbständigen Ausgestaltung ihrer Aktivitäten. Kann ferner Seminarien und Symposien durchführen, Forschungsbeiträge gewähren, den Gedankenaustausch unter den Destinatären vermitteln sowie weitere Aktivitäten entfalten, die der Verwirklichung des Stiftungszwecks dienen. Kann auch mit anderen Einrichtungen zusammenwirken. Die Aktivitäten der Stiftung erstrecken sich in erster Linie auf das Gebiet der Schweiz; kann auch in anderen Ländern Aktivitäten entfalten. Die Tätigkeit der Stiftung ist gemeinnützig.