Bewertung Equipe Volo Stiftung
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Equipe Volo Stiftung in Biel/Bienne wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Equipe Volo Stiftung
Die Stiftung verfolgt ausschliesslich gemeinnützige Ziele. Sie bezweckt die Realisierung von Projekten zur sozialen und wirtschaftlichen Integration. Sie übernimmt die Trägerschaft für soziale, pädagogische, therapeutische und kulturelle Projekte. Ihre Tätigkeit ist vorwiegend auf das Gebiet des Kantons Bern beschränkt. Zur Erreichung des Stiftungszwecks kann sich die Stiftung im Rahmen der Rechtsordnung an anderen Organisationen, welche im Bereich des Stiftungszwecks tätig sind, direkt oder indirekt beteiligen oder solche gründen. Dabei kommt der Stiftung die Kontroll- und Lenkungsfunktion an den von ihr gehaltenen/gegründeten Organisationen zu. Die Stiftung hat dabei eine Mehrheitsbeteiligung an ihren Tochterorganisationen zu halten, wobei die Vertreter der Stiftung in deren Organen ausschliesslich im Stiftungsinteresse zu handeln und eine mit dem Stiftungszweck konforme Ausrichtung sicherzustellen haben.