Bewertung Stiftung Aarvital
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Stiftung Aarvital in Aarberg wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Stiftung Aarvital
Die Stiftung bezweckt die Schaffung von Wohnraum und dessen Vermietung an betagte und pflegebedürftige Personen mit Wohnsitz in Aarberg oder Umgebung sowie das Erbringen von Dienstleistungen, die damit in Zusammenhang stehen. Dazu kann die Stiftung entsprechende Gebäude selber erstellen, erwerben, halten oder mieten. Die Stiftung kann sich zur Erreichung dieses Zweckes an privaten oder öffentlichen Gesellschaften oder Körperschaften beteiligen, sofern sie an diesen die kapital- und stimmenmässige Mehrheit und damit die Kontroll- und Lenkungsfunktion hat. Die Stiftung ist im Rahmen der Zwecksetzung in der Region Aarberg tätig. Gewinn und Kapital der Stiftung sind ausschliesslich dem vorstehend genannten Zweck gewidmet. Erwerbszwecke sind ausgeschlossen.