Bewertung Stiftung Alters- und Pflegeheim Hasle-Rüegsau
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Stiftung Alters- und Pflegeheim Hasle-Rüegsau in Rüegsau wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Stiftung Alters- und Pflegeheim Hasle-Rüegsau
Zweck der Stiftung ist der Betrieb eines Alters- und Pflegeheims in der Gemeinde Rüegsau zur Pflege und Betreuung älterer Menschen. Die Institution kann ihre angestammten und weitere Dienstleistungen auch zugunsten älterer Menschen erbringen, welche nicht direkt im Heim wohnen. Die Stiftung erfüllt eine im öffentlichen Interesse liegende Aufgabe, arbeitet ausdrücklich auf gemeinnütziger Basis und erstrebt keinen Gewinn. Allfällige Betriebsüberschüsse sind im Interesse des Heims und für die Erhaltung, Verbesserung und Erneuerung der lnfrastruktur (Anlagen und Bauten) zu verwenden. Die in persönlicher und finanzieller Hinsicht gestellten Voraussetzungen für die Aufnahme in das Alters- und Pflegeheim sind unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften in einem Reglement festzulegen. In erster Line sollen aber Bewohner aus den Gemeinden Rüegsau und Hasle b. Burgdorf sowie aus deren nächster Umgebung berücksichtigt werden.