Bewertung Ferienheim der Burgergemeinde Niederbipp
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Ferienheim der Burgergemeinde Niederbipp in Niederbipp wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Ferienheim der Burgergemeinde Niederbipp
Die Stiftung bezweckt das zur Verfügung stellen eines Ferienheimes zu kostendeckenden Beiträgen an Schulen, Vereinen und Private. Die einzelnen Rechte und Pflichten werden in einem durch den Stiftungsrat zu erstellendes Benützungsreglement umschrieben. Zu diesem Zweck übernimmt die Stiftung die Kosten für den Unterhalt des Ferienheimes sowie allfälliger Investitionen. Die mit der Benützung des Ferienheimes direkt anfallenden Betriebs- und Lohnkosten, wie insbesondere Heiz-, Strom, Wasser- und Abwasserkosten etc. werden durch kostendeckende Beiträge der Benützer alimentiert. Die Stiftung ist im Rahmen der Zwecksetzung in der Einwohnergemeinde Niederbipp tätig. Gewinn und Kapital der Stiftung sind ausschliesslich dem vorstehend genannten Zweck gewidmet. Erwerbszwecke sind ausgeschlossen.