Bewertung Einfamilienhausgenossenschaft Zälgli Bätterkinden
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Einfamilienhausgenossenschaft Zälgli Bätterkinden in Bätterkinden wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Einfamilienhausgenossenschaft Zälgli Bätterkinden
Die Genossenschaft als gemeinnützige, nicht gewinnorientierte Organisation bezweckt die Erhaltung von Wohneigentum im Zälgli Bätterkinden. Sie will in gemeinsamer Selbsthilfe das materielle und soziale Wohl der Genossenschafter fördern und der Gemeinschaft dienen. Dieser Zweck wird insbesondere erreicht: a) Durch den Betrieb eines Gemeinschaftshauses und weiterer gemeinschaftlicher Anlagen und Einrichtungen in der Überbauung Zälgli Bätterkinden. Sämtliche Gemeinschaftsanlagen stehen den Genossenschaftern im Rahmen der Benutzungsreglemente zur Verfügung. b) Durch die Wahrung und Vertretung der Interessen der Genossenschafter gegenüber natürlichen und juristischen Personen, Wirtschaftsverbänden, Behörden sowie der Öffentlichkeit. Die Genossenschaft kann Grundstücke erwerben, verwalten und veräussern sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Genossenschaft zu fördern oder damit direkt oder indirekt im Zusammenhang stehen.