Bewertung Die Schweizerische Post AG
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Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Die Schweizerische Post AG in Bern wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Die Schweizerische Post AG
Die Gesellschaft bezweckt gemäss Artikel 3 POG im In- und Ausland folgende Dienste zu erbringen: Beförderung von Postsendungen und Stückgütern in standardisierten Behältnissen sowie damit zusammenhängende Dienstleistungen; folgende Finanzdienstleistungen: Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs, Entgegennahmen von Kundengeldern, Konto- und damit zusammenhängende Dienstleistungen, Anlagen im eigenen Namen, weitere Finanzdienstleistungen im Auftrag Dritter; Dienste im regionalen Personenverkehr sowie damit zusammenhängende Dienstleistungen. Die Gesellschaft kann die Erfüllung der Verpflichtung zur Grundversorgung mit Postdiensten sowie mit Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs an direkt kontrollierte Konzerngesellschaften der Post übertragen, sofern sie an diesen die kapital- und stimmenmässige Mehrheit hält und sofern diese nicht schon von Gesetzes wegen den Konzerngesellschaften der Post obliegen. Nicht übertragen wird die Berichterstattung zur Grundversorgung. Die Gesellschaft verpflichtet die erfüllenden Konzerngesellschaften der Post, die hierfür nötigen Datengrundlagen zu schaffen und der Gesellschaft zur Verfügung zu stellen. Die Gesellschaft kann die von der Verpflichtung zur Grundversorgung mit Postdiensten und Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs verursachten Nettokosten mit Transferzahlungen zwischen einzelnen Unternehmensbereichen und Konzerngesellschaftender Post ausgleichen. Die Vorgaben bezüglich des Quersubventionierungsverbots innerhalb des Konzerns sind zu beachten. Sie kann alle Rechtsgeschäfte tätigen, die dem Unternehmenszweck dienen, namentlich: Grundstücke und Immaterialgüterrechte erwerben und veräussern; Gesellschaften gründen und veräussern, sich an Gesellschaften beteiligen; Mittel am Geld- und Kapitalmarkt aufnehmen und anlegen; die Konzernfinanzierung steuern mit dem Ziel eines konzerninternen Liquiditätsausgleichs / einer Konzentration der Nettoliquidität (Cash Pooling), inklusive periodischem Kontoausgleich (Balancing). Sie darf in Übereinstimmung mit dem POG jedoch keine Kredite und Hypotheken an Dritte vergeben. Sie kann im Rahmen der üblichen Nutzung ihrer Infrastruktur Dienstleistungen im Auftrag Dritter erbringen.