Bewertung Edi und Brigitt Gysi Stiftung
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
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Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Edi und Brigitt Gysi Stiftung in Muri bei Bern wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Edi und Brigitt Gysi Stiftung
Die Stiftung bezweckt: a) die Förderung der Aus- und Weiterbildung oder die Umschulung von behinderten Personen mit Domizil im Kanton Bern, das Gewähren von Förderungen und Starthilfen oder vorübergehende Unterstützung bei Beginn der selbstständigen Tätigkeit, durch das Gewähren von Darlehen, Finanzierung von Venture Capital oder ähnlichem; b) die Förderung und die Unterstützung von behinderten Personen mit Domizil im Kanton Bern, durch die Finanzierung von Ferienaufenthalten von Behinderten, durch die Finanzierung von Entlastungsferien von Angehörigen der Behinderten und durch die Finanzierung von sinnvollen Freizeitbeschäftigungen; c) die generelle Förderung und Unterstützung von behinderten Personen mit Domizil im Kanton Bern, z.B. durch Vorfinanzierung von Sozialversicherungskosten, sofern die Auszahlung dieser Ansprüche über Gebühr dauert oder durch teilweise Übernahme der Unterhaltskosten; d) die Unterstützung von Projekten, die auf die Verbesserung der Infrastrukturen für behinderte Personen im Kanton Bern abzielen. Die Stiftung kann auch andere Organisationen, die dem Stiftungszweck entsprechen, unterstützen. Der Hauptzweck gemäss lit. a - c soll laufend erfüllt werden, die danach aufgeführten Zweckbestimmungen je nach den finanziellen Möglichkeiten. Die Zuwendungen aus der Stiftung erfolgen freiwillig nach dem Ermessen des Stiftungsrates. Ein Rechtsanspruch der einzelnen Begünstigten auf das Stiftungsvermögen oder dessen Erträge besteht nicht. Die Stiftung hat gemeinnützigen Charakter und verfolgt keinerlei Erwerbszweck.