Bewertung Oeschger-Hintermann Stiftung der NHG
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Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Oeschger-Hintermann Stiftung der NHG in Bern wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Oeschger-Hintermann Stiftung der NHG
Die Stiftung bezweckt die finanzielle Unterstützung von Auslandschweizern und Auslandschweizerinnen in Argentinien. Die Unterstützung kann in folgenden Fällen gewährleistet werden: Wenn Auslandschweizer und Auslandschweizerinnen in Argentinien ohne eigenes Verschulden in wirtschaftliche Not geraten sind und ohne Unterstützung ihre Existenz verlieren müssten. Die Unterstützungsleistungen sollen über bestehende Hilfsquellen hinaus verwendet werden. Anspruchsberechtigt ist somit, wer alle anderen, ihm oder ihr zustehenden Unterstützungsleistungen ausgeschöpft hat und dennoch Not leidet. Wenn Kinder von Auslandschweizern und Auslandschweizerinnen in Argentinien dank finanzieller Unterstützung in die Lage gebracht werden können, eine Bildung/Ausbildung zu geniessen, welche ihnen ohne diese finanzielle Unterstützung versagt wäre. Wenn Schweizer Gemeinschaften ohne eine zusätzliche finanzielle Unterstützung nicht in der Lage wären, Projekte zu verwirklichen, welche der Entwicklung und der Förderung der entsprechenden Gemeinschaft dienen. In allen erkannten Unterstützungsfällen sollen die Unterstützungsleistungen möglichst schnell und unbürokratisch ausgerichtet werden. Einzelheiten bezüglich der jeweiligen Anspruchsberechtigung (persönlich und sachlich) für Unterstützungsleistungen werden vom Stiftungsrat im Reglement über die Anspruchsberechtigung geregelt. Insofern es sich um Unterstützung von natürlichen Personen handelt, dürfen Geschlecht, Alter und persönliche Lebensführung der Antragstellenden nicht ins Gewicht fallen. Die Stiftung hat gemeinnützlichen Charakter und verfolgt keinerlei Erwerbszweck.