Bewertung Peter und Cornelia Hostettler-Stiftung
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
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Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Peter und Cornelia Hostettler-Stiftung in Muri bei Bern wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Peter und Cornelia Hostettler-Stiftung
Die Stiftung bezweckt, die nachfolgenden, gemeinnützigen Organisationen in ihren Bestrebungen finanziell zu unterstützen: a) Leprahilfe Emmaus Schweiz (die Unterstützung ist zweckgebunden für die Aussätzigenhilfe); b) Stiftung für junge Auslandschweizer; c) Stiftung der Heilsarmee in der Schweiz; d) Sämtliche gemeinnützigen Institutionen in der Schweiz, welche sich ausschliesslich mit dem Tierschutz befassen inkl. Organisationen gegen die Vivisektion. Die Stiftung richtet jährlich je 30.55% des Reinertrages des Stiftungsvermögens (Erträge abzüglich Aufwendungen der Stiftung) an die Destinatäre lit, a bis c oben aus. Die restlichen 8.35% werden in eine Reserve eingelegt, die alle vier Jahre an Destinatäre laut lit. d ausgeschüttet wird. Die Stiftung kann die an die Begünstigten auszurichtenden periodischen Beträge zweckgebunden erklären. Die Stiftung hat gemeinnützigen Charakter und verfolgt keinerlei Erwerbszweck.