Bewertung INVENTUS BERN - Stiftung


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Hiermit versichere ich, dass diese Unternehmensbewertung auf meiner persönlichen Erfahrung basiert. Das Verfassen von Bewertungen, welche nicht der Wahrheit entsprechen, ist nicht zulässig. Des Weiteren stehe ich nicht im Arbeitsverhältnis mit dem bewerteten Unternehmen. Ich akzeptiere die AGB.






Die Konsumentenbewertung für INVENTUS BERN - Stiftung in Bern wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.


Über INVENTUS BERN - Stiftung

Die Stiftung bezweckt die Förderung des Technologietransfers zwischen der Berner Fachhochschule und der Industrie auf den Gebieten des Departementes TI (Technik und Informatik). Dies erfolgt vor allem durch die Förderung von Projekten der angewandten Forschung und Entwicklung. Die Förderung geschieht durch finanzielle Unterstützungen (à fonds perdu Beiträge/Darlehen/Kapitalbeteiligungen). Es können auch Projekte gefördert werden, welche das Departement TI gemeinsam mit dem Departement AHB (Architektur, Holz, Bau) der Berner Fachhochschule umsetzt. Desweitern bezweckt die Stiftung, Studierende des Departementes TI, und bei entsprechenden Projekten des Departementes AHB, in der Art zu unterstützen, dass diese im Rahmen der geförderten Projekte Aufgaben übernehmen können. Für ihre Mitarbeit an den Projekten sind die Studierenden finanziell angemessen zu entschädigen. Überdies kann die Stiftung Studierende mit hervorragendem Leistungsausweis durch à fonds perdu Beiträge finanziell unterstützen. Von den finanziellen Unterstützungen sind über eine Zeitspanne von 10 Jahren (Beginn 1. Januar 2023) mind. 25% für die Studierenden einzusetzen. Die finanziellen Unterstützungen sollen, soweit es sich dabei nicht um Darlehen/Kapitalbeteiligungen handelt, nicht aus dem Kapital, sondern aus der langfristig erzielbaren Rendite (Kapitalgewinne und -erträge) des Stiftungsvermögens finanziert werden. Diese Vorgabe muss in einer zehnjährigen Zeitspanne eingehalten werden, d.h., nach Ablauf des zehnjährigen Zyklus' sollte das Stiftungsvermögen nominal noch den Einlagen entsprechen. Diese Bestimmung kann durch den Stiftungsrat im Verfahren gem. Art. 9 der Statuten nur mit einer 2/3-Mehrheit geändert werden. Die Stiftung kann Grundstücke erwerben, weiterveräussern, vermieten oder belasten. Die Stiftung kann mit Organisationen, die ähnliche Zwecke verfolgen, zusammenarbeiten. Die Stiftung hat gemeinnützigen Charakter und verfolgt keinerlei Erwerbszweck. Macht eine natürliche oder juristische Person, welche durch das Stiftungsvermögen unterstützt wird, im Rahmen der geförderten Tätigkeit Erfindungen bzw. wirkt sie an deren Hervorbringung mit oder entstehen im Rahmen der geförderten Tätigkeit andere Immaterialgüterrechte (gewerbliche Muster oder Modelle, Markenrechte, Know how-Rechte, etc.), so sorgt die Stiftung dafür, dass sie am wirtschaftlichen Erfolg der Verwertung der Immaterialgüterrechte angemessen beteiligt wird (Rückflüsse von Unterstützungsbeiträgen zur Realisierung des Stiftungszweckes).

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