Bewertung Küchler-Corthell-Stiftung
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Küchler-Corthell-Stiftung in Bern wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Küchler-Corthell-Stiftung
Die Stiftung bezweckt: In erster Linie die Unterstützung und die generelle Erleichterung des Fortkommens durch die Leistung von Beiträgen für die Bestreitung des generellen Lebensunterhalts von Frauen mit oder ohne Behinderung im Pensionierungsalter mit Wohnsitz in der Stadt Bern. Die Stiftung kann die Finanzierung von ausserordentlichen Kosten übernehmen, die von den Sozialversicherungen oder von der Sozialhilfe nicht übernommen werden. In zweiter Linie die Ausrichtung von Beiträgen an Frauen mit Wohnsitz in der Stadt Bern, die das Pensionierungsalter noch nicht erreicht haben, für: die Finanzierung von ausserordentlichen Kosten, die von den Sozialversicherungen oder der Sozialhilfe nicht übernommen werden; die Finanzierung von Reintegrationsmassnahmen, die Ermöglichung der Aus- oder Weiterbildung oder der Umschulung durch Übernahme derjenigen Kosten, die von den Sozialversicherungen oder der Sozialhilfe nicht übernommen werden; die Finanzierung von Entlastungsferien für die zu unterstützende Frau selbst oder deren Angehörigen.