Bewertung Hilfskasse-Stiftung des Schweizerischen Bäcker-Confiseurmeister-Verbandes
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Hilfskasse-Stiftung des Schweizerischen Bäcker-Confiseurmeister-Verbandes in Bern wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Hilfskasse-Stiftung des Schweizerischen Bäcker-Confiseurmeister-Verbandes
Die Stiftung bezweckt die Ausrichtung von Unterstützungen: a) zur generellen Förderung der Berufs- und Weiterbildung (Produktion und Detailhandel) in der Bäckerei-/Konditorei- und Confiseriebranche, insbesondere zur Förderung der Aus- und Weiterbildungsmassnahmen des Schweizerischen Bäcker-Confiseurmeister-Verbandes (z.B. für Wettbewerbe, Nachwuchsförderung etc.); b) im Sinne von Starthilfen an Jungunternehmer/Jungunternehmerinnen in der Bäckerei-/Konditorei- und Confiseriebranche; c) im Falle von Krankheit, Unfall, Invalidität, Alter; d) an die überlebenden, fürsorgebedürftigen Ehegatten, Nachkommen und Eltern im Falle des Todes von SBC-Mitgliedern. Unterstützungen werden auf begründetes Gesuch hin grundsätzlich an Mitglieder des SBC gewährt. Die Gesuche sind via die Kantonalverbände bzw. Sektionen des SBC gemäss SBC-Statuten einzureichen. Bei der Bemessung der Unterstützungen hat der Stiftungsrat den persönlichen Verhältnissen des Antragstellers (bzw. im Falle von lit. d) des Verstorbenen) sowie der Dauer der Mitgliedschaft Rechnung zu tragen. Auf die Ausrichtung einer Unterstützung besteht kein Anspruch. Die Gewährung und der Betrag der Unterstützung steht im Ermessen des Stiftungsrates. Unterstützungen im Sinne von lit. d) dürfen in der Regel nur einmalig, spätestens ein Jahr nach dem Tod des SBC-Mitglieds gewährt werden.