Bewertung Vorsorgestiftung VLSS
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Vorsorgestiftung VLSS in Bern wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Vorsorgestiftung VLSS
Die Vorsorgestiftung bezweckt für die Mitglieder des Vereins der Leitenden Spitalärzte der Schweiz (VLSS), nachstehend Versicherte genannt, die berufliche Vorsorge im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nach Art. 1 e BW 2 für Einkommensteile, über dem anderthalbfachen oberen Grenzbetrag nach Artikel 8 Absatz 1 BVG. Lohnteile, die bereits in einer anderen Vorsorgeeinrichtung versichert sind, können in der Vorsorgestiftung nicht versichert werden. Zu diesem Zweck gewährt die Vorsorgestiftung Unterstützungen und Leistungen: a) an den Versicherten im Falle von Alter, Invalidität oder in Notlagen, wie bei Krankheit und Unfall von ihm selbst; b) im Falle des Todes des Versicherten an seine Hinterbliebenen, wobei der Kreis der Begünstigten im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten durch das Reglement bestimmt wird. Die Vorsorgestiftung kann aus freien Stiftungsmitteln - im Rahmen der Gleichbehandlung der Versicherten - auch Leistungserhöhungen und Einkaufssummen für Versicherte an diese oder andere steuerbefreite Vorsorgeeinrichtungen finanzieren.